VR Data GmbH
Nutzungsbedingungen der GENO-Firmendatenbank
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der GENO-Firmendatenbank (nachfolgend „Datenbank“ genannt), die von der VR Data GmbH (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt) zur Verfügung gestellt wird.
1.2 Mit dem Abschluss des Lizenzvertrages GENO-Firmendatenbank – bzw. bei den Nutzern, bei denen der zuständige regionale Marketingetat einen Rahmenvertrag GENO-Firmendatenbank geschlossen hat mit dem Abschluss des Rahmenvertrages zwischen dem zuständigen Marketingetat und dem Lizenzgeber (beide werden im Folgenden „Lizenzvertrag“ genannt) – und der Nutzung der Datenbank erklärt der Kunde (nachfolgend „Nutzer“ genannt) sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeitende des Nutzers verpflichtet, die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Vor der erstmaligen Nutzung der Datenbank muss der Mitarbeitende diesen Nutzungsbedingungen durch aktives Anklicken einer entsprechenden Schaltfläche zustimmen.
1.3 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Lizenzgewährung
2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Datenbank für die Dauer des Lizenzvertrages zur internen geschäftlichen Verwendung des Nutzers, insbesondere für Marketing- und Vertriebszwecke und für Zwecke der sogenannten Marktfolge, soweit die vorgenannten Zwecke gesetzlich zulässig sind.
2.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, in der GENO-Firmendatenbank enthaltenen Informationen herunterzuladen und zu speichern. Hiervon ausgenommen ist die Erstellung von Ausdrucken und PDF-Dateien über einzelne Firmen über dafür vorgesehene Funktionen der Weboberfläche und der strukturierte Export von bestimmten Daten über bis zu 5.000 Firmen, der über eine bestimmte Funktion auf der Weboberfläche möglich ist. Diese Exporte dürfen jedoch nicht zu Dateien zusammengefasst oder anderweitig derart gespeichert werden, dass Informationen über mehr als 10.000 Firmen außerhalb der Weboberfläche beim Lizenznehmer verarbeitet werden. Ferner darf der Lizenznehmer diese Exporte nicht an Dritte weitergeben. Dritte im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind auch verbundene Unternehmen, Kooperationspartner oder Kunden des Nutzers.
2.3 Die Lizenz umfasst ausschließlich die Nutzung der Datenbank gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages. Eine kommerzielle Weitergabe oder die Nutzung der Datenbank zu anderen Zwecken ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht gestattet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können für den Nutzer vertragsrechtliche Folgen gemäß Lizenzvertrag haben.
3. Nutzung der Datenbank
3.1 Die Datenbank darf ausschließlich von dem Nutzer und dessen autorisierten Mitarbeitenden genutzt werden. Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass alle Nutzer der Datenbank die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen einhalten.
3.2 Der Nutzer darf die Datenbank nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den vereinbarten Vertragszwecken nutzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- Nutzung der Datenbank zu unlauteren oder illegalen Zwecken,
- Verbreitung oder Missbrauch von Daten, die aus der Datenbank entnommen wurden,
- Verwendung von automatisierten Programmen oder Techniken, um Daten aus der Datenbank zu extrahieren.
4. Rechte an den Daten
4.1 Alle Rechte an der GENO-Firmendatenbank und den darin enthaltenen Daten verbleiben beim Lizenzgeber oder dessen Rechteinhabern.
4.2 Der Nutzer erkennt an, dass er durch die Nutzung der Datenbank keine Rechte an den in der Datenbank enthaltenen Daten oder Software erwirbt.
4.3 Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die in der Datenbank enthaltenen Daten vollständig, korrekt oder aktuell sind. Der Nutzer ist verantwortlich für die Verifikation und Verwendung der Daten gemäß den eigenen Anforderungen.
5. Datenschutz
5.1 Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers und seiner Mitarbeitenden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und gemäß der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers.
5.2 Die Datenschutzhinweise sind auf der Website des Lizenzgebers unter der Rubrik Datenschutz einsehbar und regeln, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
5.3 Der Nutzer stellt sicher, dass alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Zustimmungen für die Nutzung der Datenbank und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Lizenzgeber vorliegen.
5.4 Bei der Nutzung der GENO-Firmendatenbank für vertriebliche Zwecke ist der Nutzer verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts (z. B. DSGVO, BDSG, UWG), einzuhalten.
5.5 Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer dazu, bei der werblichen Nutzung der in der GENO-Firmendatenbank enthaltenen Daten den folgenden Datenschutzhinweis zum Beispiel in sein Anschreiben an den potenziellen Neukunden oder in eine mit dem Anschreiben versandte Broschüre aufzunehmen:
„Ihre Daten wurden uns von der VR Data GmbH, Stuttgart, zur Verfügung gestellt, die sie ihrerseits von der Dun & Bradstreet Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, bezogen hat. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Dun & Bradstreet finden Sie unter www.dnb.com/de.
Wenn Sie der werblichen Nutzung Ihrer Daten durch uns widersprechen wollen, wenden Sie sich bitte dazu an … [Kontaktdaten der für die Entgegennahme von Werbewidersprüchen zuständigen Stelle im Hause des Lizenznehmers.].“
6. Verfügbarkeit der Datenbank
6.1 Der Lizenzgeber strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Datenbank an, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Datenbank jederzeit und ohne Unterbrechung zugänglich ist.
6.2 Wartungsarbeiten und technische Störungen können dazu führen, dass die Datenbank zeitweise nicht verfügbar ist. Der Lizenzgeber wird den Nutzer über geplante Wartungsarbeiten im Voraus informieren, soweit dies möglich ist.
7. Haftung
7.1 Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur für Vertragsverletzungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Die Haftung des Lizenzgebers ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf 50 % der Jahresvergütung des Nutzers im jeweiligen Vertragsjahr beschränkt.
7.4 Die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
7.5 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Nutzung der in der GENO-Firmendatenbank enthaltenen Daten oder die daraus resultierenden Schäden.
8. Kündigung und Vertragsbeendigung
8.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien gemäß den im Lizenzvertrag festgelegten Kündigungsbedingungen gekündigt werden.
8.2 Der Lizenzgeber kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt, insbesondere bei unzulässiger Nutzung der Datenbank.
9. Änderung der Nutzungsbedingungen
9.1 Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
9.2 Wenn der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
9.3 Der Nutzer wird auf die Folgen seines Schweigens bei der Mitteilung über die Änderungen hingewiesen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist der Sitz des Lizenzgebers, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.