GENO-Monitor: Kundeninformationen
automatisch im Blick

Mit dem GENO-Monitor lässt sich der komplette Kundenbestand einer Genossenschaftsbank hinsichtlich Handelsregisterbekanntmachungen, Gesellschafterlisten, Gesellschaftsverträgen, Privat- und Unternehmensinsolvenzen automatisiert und digital aktuell halten. 

Drei Personen in einem modernen Büro, eine Frau lächelt und arbeitet mit einem Tablet, während die anderen im Gespräch sind.

Einfach integriert –
ohne Zusatzsoftware

Zur Nutzung des GENO-Monitors ist keine gesonderte Software nötig. Nach Übermitteln der bankeigenen Daten kann es direkt losgehen. Der Datenaustausch funktioniert dabei über eine IDA-Schnittstelle zum Kernbankensystem agree21. Die Daten der Bank werden über eine sichere und verschlüsselte Verbindung übermittelt. Die relevanten Informationen übermittelt die VR Data der Genossenschaftsbank automatisch in die relevanten Kernsysteme zurück: je nach Wunsch der Bank in GVM, DMS und/oder Foconis ZAK.

Die Nutzung des GENO-Monitors durch die Genossenschaftsbank erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 und 29 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht erfüllt der Datendienst die Anforderungen der DSGVO. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wird in regelmäßigem Turnus ein Datenschutz-Compliance-Audit durchgeführt. Die Verarbeitung der Daten findet direkt bei der VR Data GmbH statt. Die Daten werden nicht an einen externen Dienstleister weitergegeben.

Modular aufgebaut –
flexibel kombinierbar

Der GENO-Monitor ist als Baukastensystem modular aufgebaut. Die Bank wählt individuell die Module aus, die sie nutzen möchte.

Handelsregister-Monitor

Alle Bekanntmachungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, die Kunden der Bank betreffen, werden der Bank am Folgetag der erfolgten Publikation elektronisch übermittelt.

Gesellschafterlisten-Monitor und Gesellschaftsvertrags-Monitor

Um die Anforderungen des Geldwäschegesetzes zu erfüllen, wird der Firmenkundenbestand auf neue Gesellschafterlisten und neue Gesellschaftsverträge überwacht. Die Bank erhält jeweils eine Meldung, wenn beim zuständigen Registergericht für einen Firmenkunden der Bank eine neue Gesellschafterliste oder ein neuer Gesellschaftsvertrag hinterlegt wurde. Über eine API-Schnittstelle kann das Originaldokument automatisch im Archivsystem der Bank (DMS) abgelegt werden.

Regio-Monitor

Neueintragungen werden nach Postleitzahlengebiet überwacht: Die Bank erhält die HR-Bekanntmachungen über Neueintragungen in ihrem Geschäftsgebiet und kann diese für vertriebliche Zwecke nutzen.

Insolvenz-Monitor

Alle Insolvenzbekanntmachungen (Privat- und Firmeninsolvenzen), die Kunden der Bank betreffen, werden der Bank am Folgetag nach der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt: aus dem gesamten Bundesgebiet und von der ersten bis zur letzten Bekanntmachung.